AGB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Travel Service St. Gallen GmbH

Inhaber

Travel Service St. Gallen GmbH
Rosenbergstrasse 72
9000 St.Gallen


+41 71 571 88 44
info@finetravel.ch

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für uns entschieden haben. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam durch. Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (nachfolgend «AVRB») sind integrierender Bestandteil Ihrer Buchung bei der Travel Service St. Gallen GmbH (nachfolgend «finetravel» oder «wir»).

Ihre sowie unsere Rechte und Pflichten ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AVRB sowie den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen Ihnen, diese AVRB sehr sorgfältig zu lesen.

1.  Vertrag
1.1 Anwendbarkeit der AVRB
Diese AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und finetravel für die von uns veranstalteten Reisen oder andere von finetravel im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Vermittelte Leistungen
Diese AVRB finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Bei allen von finetravel vermittelten Leistungen (wie zum Beispiel Flugtickets) gelten die Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag direkt zwischen Ihnen und den vermittelten Unternehmen zustande. finetravel ist in diesem Fall für deren Vertragserfüllung nicht verantwortlich.

1.3 Vertragsabschluss
Die Ausschreibungen, Internetseiten und andere Werbemittel von finetravel sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die Angaben gemäss unserer Offerte.

Der Vertrag zwischen Ihnen und finetravel kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, über unsere Internetseite, per E-Mail oder persönlichen Anmeldung resp. Buchung bei finetravel oder ein vermittelndes Reisebüro zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den AVRB für Sie und uns wirksam. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei Erhalt der Bestätigung alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und allfällige Abweichungen von der Anmeldung uns umgehend zu melden.

Melden Sie weitere Personen an, so stehen Sie für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen ein,
dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.

1.4 Vertragsinhalt und Sonderwünsche
Die Leistungspflichten von finetravel ergeben sich aus der entsprechenden Reiseausschreibung, der Reisebestätigung sowie allfällige individuellen Vereinbarungen.

Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von finetravel oder dem vermittelnden Reisebüro vorbehaltlos und schriftlich bestätigt worden sind.

1.5 Buchungen über Reisebüros
Sofern Sie eine unserer Reisen über ein anderes Reisebüro buchen, so werden unsere Angebote über das Reisebüro vermittelt. Das Reisebüro leitet im Auftrag von Ihnen Ihre Anmeldung an uns weiter. Der Reisevertrag kommt direkt mit finetravel zustande.

2.  Preise und Zahlungsbedingungen / Reiseunterlagen
2.1 Preise
Die Preise ergeben sich aus unseren Ausschreibungsunterlagen und Offerten. Für Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe nachfolgend Ziff. 5.

2.2 Anzahlung
Bei Erhalt unserer Bestätigung ist eine Anzahlung von mindestes 25% innert 10 Tagen zu leisten, welche sich aus der Bestätigung ergibt. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann finetravel nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.4 geltend machen.

2.3 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 6 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann finetravel, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.4 geltend machen.

2.4 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 6 Wochen vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2.5 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 7-14 Tage vor Reisebeginn elektronisch und/oder per Post zugestellt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, nach Erhalt der Reiseunterlagen alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (z.B. die Namen in den Reisedokumenten müssen mit den Angaben Personaldokumenten wie ID oder Reisepass genau übereinstimmen). Unstimmigkeiten müssen umgehend an finetravel gemeldet werden. Folgekosten, die durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

3. Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, die gebuchte Reise anzutreten, so können Sie grundsätzlich eine Ersatzperson bestimmen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:

• Die Ersatzperson ist bereit, das Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
• Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Dienstleistungsunternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was zunehmend aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen nicht mehr möglich ist, insbesondere bei Transportunternehmen.
• Die Ersatzperson erfüllt die notwendigen Einreisebedingungen (Pass-, Visa-, Impfvorschriften).
• Der Teilnahme der Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Die Ersatzperson und Sie haften finetravel oder bei Vermittlung gegenüber den Leistungsträgern, solidarisch für die Zahlung des Reisepreises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

Bennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er/sie aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt die Reiseabsage als Annullierung.

4.  Umbuchungen und Annullation der Reise
4.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen resp. annullieren oder eine Änderung/Umbuchung der Buchung wünschen, müssen Sie dies finetravel oder ihrem Reisebüro schriftlich mitteilen. Annullationen sind nur gültig, wenn sie uns schriftlich per Mail zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei finetravel oder dem vermittelnden Reisebüro; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend. Die bereits erhaltenen Dokumente sind finetravel oder dem vermittelnden Reisebüro gleichzeitig zurückzugeben.

4.2 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 4.4) erheben wir für Annullierung, Änderung oder
Umbuchung Ihrer Reise eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– pro Person. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen unter Ziff. 4.4.

Diese Bearbeitungsgebühren sind möglicherweise nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

4.3 Umbuchungen
Nach Vertragsschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). finetravel bemüht sich jedoch darum, Ihren Umbuchungswünschen, wenn möglich, zu entsprechen. Sofern finetravel auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vornimmt, tragen Sie sämtliche damit zusammenhängende Mehrkosten. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von finetravel schriftlich bestätigt wurde.

4.4  Annullierungskosten
4.4.1 Annullierungskosten

Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 46 Tage vor dem Abreisedatum, gelten
die folgenden Annullierungskosten:

Angaben in Prozent des Reisepreises
Bis 46 Tage vor Abreise 25%
45 – 46 Tage vor Abreise 50%
15 - 08 Tage vor Abreise 80%
07 – 0 Tage vor Abreise 100%

4.4.2 Abweichende Annullierungskosten

Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung von geführten Privat- und Gruppenreisen, Unterkünften in privaten Natur- und Wildschutzgebieten sowie für Bahn- oder Bus-Billette gelten die folgenden verschärften Annullierungskosten:

bis 120 Tage vor Abreise 50%
119 - 31 Tage vor Abreise 80%
30 - 0 Tage vor Abreise 100%

4.4.3 Annullierung von Flugbuchungen
Nach Ausstellung der Flugtickets gelten die Bedingungen des entsprechenden Flugtarifes bzw. der Fluggesellschaft. In der Regel ist für Flugtickets keine Rückerstattung möglich.

4.4.4 Veranstaltungstickets
Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Oper- oder Sporttickets sind 100% Annullierungskosten fällig.

4.4.5 Reservation in Nationalparks, inkl. Campingplätzen und Rastlager
Bei Annullierung von Campingplätzen sowie staatlichen Unterkünften und Rastlagern in Nationalparks sind 100% Annullierungskosten fällig.

4.4.6 Weitere abweichende Bedingungen
Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jahreszeiten/Hochsaisonperioden (z.B. Feiertagen, Messedaten und spezielle Anlässe) gelten spezielle Annullierungsbedingungen, welche wir Ihnen vor der Buchung mitteilen.

5.  Preisänderungen
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
finetravel behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschriebe
und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. In diesen Fällen orientiert Sie finetravel vor Vertragsabschluss.

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In den nachfolgenden Fällen behält sich finetravel eine Preiskorrektur bei nachträglicher Erhöhung der anfallenden Kosten vor:
• Anstieg von Beförderungskosten wie z.B. Preisänderungen von Transportunternehmen und/oder anderen Leistungsträgern, Erhöhung von Treibstoffzuschlägen etc.
• Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.)
• Wechselkursänderungen
• Offensichtliche Rechnungs-, Druck­ und Publikationsfehler

finetravel kann diese Preisänderung bis 3 Wochen vor Abreise geltend machen. Sofern eine Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises ausmacht, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten oder alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Erfolgt innert 5 Tagen Ihrerseits keine Rückmeldung, so gilt dies als Zustimmung.

6.  Reiseabsage durch finetravel
6.1 Gründe, die bei Ihnen liegen
finetravel ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass geben. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern die Kosten finetravel nicht belastet werden. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 4.4 ff. und weitere allfällige Schadenersatzforderungen.

6.2 Mindestteilnehmerzahl
Für die von finetravel angebotenen Gruppenreisen kann eine Mindestteilnehmerzahl gelten, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann finetravel die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen. In diesem Fall erhalten Sie den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurückerstattet. Sie können alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6.3 Höhere Gewalt, Streiks, Unwetter, etc.
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann finetravel die Reise absagen. In diesem Fall wird der Reisepreis zurückerstattet, wobei finetravel berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7.  Programmänderungen
finetravel behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend den äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung steht die Sicherheit der Teilnehmer an erster Stelle.

Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines Vertragspunktes zu einer wesentlichen Vertragsänderung oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Erfolgt innert 5 Tagen Ihrerseits keine Rückmeldung, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.

Sollte finetravel während der Reise Leistungsänderungen vorgenommen werden müssen (z.B. aufgrund höherer Gewalt wie Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), wird finetravel bemüht sein eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Ist dies nicht möglich oder die Ersatzleistung entspricht nicht vertraglichen Vereinbarung und ist ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen betroffen, vergütet finetravel Ihnen eine allfällige Differenz zwischen dem Preis der ursprüngliche vereinbarten Leistungen und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern letztere objektiv minderwertig sind. Sollte die Abhilfe (Ersatzleistung) übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für finetravel verursachen, darf finetravel die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten.

8.  Reiseabbruch
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie finetravel nicht belastet werden. Allfällige Kosten für die Rückreise usw. gehen zu Ihren Lasten.

9.  Haftung
9.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von finetravel ist maximal auf das Zweifache des Gesamtreisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Die Ansprüche müssen spätestens 30 Tage nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei finetravel eingereicht werden; sonst ist der Anspruch verwirkt.

Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, kann sich finetravel auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).

9.2 Haftungsausschlüsse
finetravel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches finetravel oder ein Leistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von finetravel ausgeschlossen.

9.3 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
finetravel macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-, Video- und Kommunikationsausrüstungen usw., selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten oder bei Transfers oder Ausflügen nur von einem Fahrer bewachten Fahrzeug, oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Check und Kreditkarten, Diebstahl von Bargeld usw. haftet finetravel nicht.

9.4 Haftungsausschluss bei Safaris
In Wildschutzgebieten und Tierparks sind Unterkünfte meistens nicht eingezäunt und die Tiere können sich frei bewegen. Jeder Reisende ist sich des Risikos bewusst und besucht diese Gebiete auf eigene Gefahr.

9.5 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf Ihr eigenes Risiko teilnehmen. finetravel kann aus diesem Grund für Ausflüge und Veranstaltungen, die Sie direkt vor Ort buchen, keine Haftung übernehmen.

10.  Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1 Abhilfe verlangen und Beanstandung
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung sind Sie verpflichtet unverzüglich der Reiseleitung oder dem Leistungsträger vor Ort diesen Mangel zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.

Die Reiseleitung oder der Leistungsträger vor Ort wird bemüht sein, innert angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, sind die gerügten Mängel und die nicht erfolgte Abhilfe durch die Reiseleitung oder den Leistungsträger vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger vor Ort sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen festzuhalten; sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen oder Schadenersatz zu leisten. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich den Transportunternehmen anzuzeigen.

Sofern Sie Mängel, Rückerstattungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber finetravel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen oder Forderungen innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei finetravel einreichen. Ihrer Beanstandung oder Forderung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

10.2  Verwirkung Ihrer Rechte und Abtretung
Sollten Sie einen Mangel, Schaden, Forderungen usw. nicht während der Reise beanstanden und Abhilfe verlangen und/oder innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende gegenüber finetravel schriftlich geltend machen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte gegenüber finetravel.

Falls finetravel Ihnen den Schaden ersetzt, welcher ein Leistungserbringer verursacht hat, so treten Sie hiermit Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Leistungserbringer an finetravel ab.

11.  Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten in der Regel für Schweizer Bürger. Sie und Ihre Mitreisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente, wie z.B. Reisepass oder die notwendigen Visa, auf sich tragen und diese auch gültig sind.

Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen
und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder Hausarztes einholt.

Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung oder fehlenden Dokumenten gehen sämtliche Mehrkosten (inkl. Rückreisekosten) zu Ihren Lasten. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

12.  Datenschutz / Newsletter
finetravel benötigt von Ihnen und Ihren Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass finetravel besonders schützenswerte Personendaten erheben muss. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer (auch im Ausland ansässige) für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie finetravel solche Angaben zukommen lassen, ermächtigen Sie finetravel ausdrücklich, dass finetravel diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden darf. finetravel leitet Ihre Daten nur weiter, soweit diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungserbringern notwendig sind. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: www.finetravel.ch/datenschutz

finetravel erlaubt sich Ihnen in Zukunft über die Angebote von finetravel in Form eines Newsletters zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst zu widerrufen. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht, in Ihre bei finetravel gespeicherten Daten wünschen oder den Newsletter abbestellen möchte, setzen Sie sich unter info@finetravel.ch in Verbindung.

13.  Versicherungen
13.1 Annullationskostenversicherung
Eine Annullierungskostenversicherung ist in unseren Reisen nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine entsprechenden Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

Die Leistungen richten sich ausschliesslich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Der Versicherungsvertrag kommt direkt mit dem Versicherungsunternehmen zustande, auch wenn dieser über finetravel vermittelt wird.

13.2 Zusätzliche Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Im Ernstfall können hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. finetravel empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Reiseunfall-, Extra-Rückreisekosten- oder Krankenversicherung.

14. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns eine gütliche Einigung an.

Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich. Tel. 044 485 45 35, info@ombudsman­touristik.ch, Mo.–Fr. 10.00–16.00 Uhr.

15.  Kundengeldabsicherung
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter www.garantiefonds.ch

16.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen finetravel und Ihnen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, sind für Klagen im Zusammenhang mit diesen AVRB ausschliesslich die Gerichte am Firmensitz von finetravel zuständig.